Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand) in nur wenigen Minuten, ohne Ausweis anfordern.

Über unseren Online-Service können Sie Ihren Punktestand in Flensburg unkompliziert abfragen und einen Auszug aus dem Fahreignungsregister anfordern. Für 37 € inkl. MwSt. übernehmen wir die Antragstellung für Sie und stellen Ihnen das Ergebnis schnell, kontaktlos und bequem per E-Mail als PDF-Datei zur Verfügung.

 

Die Abfrage erfolgt vollständig digital in einem einfachen Schritt ganz bequem von zu Hause aus.

 

Ein Behördengang ist nicht erforderlich. Für die Nutzung unseres Services benötigen Sie weder einen Online-Ausweis noch das Einscannen Ihres Personalausweises. Wir sind keine staatliche Stelle und keine gemeinnützige Organisation, sondern ein privater Antragsservice, der in Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei tätig ist.

Jetzt Punktestand abfragen

Der Antrag zur Auskunft wird sofort versendet. Es gelten unsere AGB und Widerrufsbelehrung. Für nähere Informationen zur Datenverarbeitung, lesen Sie bitte unsere Transparenzerklärung.

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Ihre Auskunft aus dem Fahreignungsregister online beantragen – schnell, einfach und ortsunabhängig

1. Formular ausfüllen

Unser Antragsformular ist einfach und führt Sie durch alle notwendigen Angaben. Nachdem Sie Ihren Auszug aus dem Fahreignungsregister bestellt haben, bearbeiten wir Ihren Antrag in Zusammenhang mit der von Ihnen mandatierten Partner-Kanzlei weiter, die ihn dann an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) versendet. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 2-3 Werktagen eine Antwort per E-Mail. In Ausnahmefällen kann es bis zu 21 Tage dauern (Bearbeitungsdauer des KBA). Wir haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer des KBA. Ihr Antrag wird von uns sofort an das Kraftfahrt-Bundesamt versandt. Punkte in Flensburg abfragen war noch nie so einfach.

2. Bezahlen bequem per Rechnung

Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 37 EUR einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich per Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.

3. Digitale versand der Auskunft

Sobald die Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) nach der beantragten Übermittlung bei uns vorliegt, wird sie dem Verbraucher umgehend in digitaler Form durch uns per E-Mail weitergeleitet. Die Übermittlung erfolgt automatisiert, vollständig digital und ohne manuelle Zwischenschritte. Ein weiteres Zutun des Verbrauchers ist hierfür nicht erforderlich; die Zustellung erfolgt nach Eingang der Auskunft automatisch an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse.

4. Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, eine Auskunft über die im Fahreignungsregister gespeicherten Punkte kostenfrei direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt zu beantragen. Entsprechende Informationen hierzu sind auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes abrufbar. Auf dieser Webseite wird hingegen eine kostenpflichtige Dienstleistung angeboten, bei der wir die Abfrage der Punkte in Flensburg im Auftrag des Verbrauchers übernehmen.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten, die uns von Kunden regelmäßig gestellt werden. Kontaktiere uns bei weiteren Fragen...

  • Sie können Ihren Punktestand über den auf dieser Webseite angebotenen Online-Service beantragen. Hierzu füllen Sie das bereitgestellte Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus.

    Nach Eingang Ihrer Angaben erstellen wir den Antrag und übermitteln diesen zur Bearbeitung an das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

     

    Sobald die Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) bei uns vorliegt, wird sie automatisiert und vollständig digital an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Ein weiteres Zutun Ihrerseits ist nicht erforderlich.

     

    Die Bearbeitungsdauer durch das KBA beträgt in der Regel wenige Werktage, kann in Einzelfällen jedoch bis zu 21 Tage in Anspruch nehmen.

     

    Für diesen Service fällt ein einmaliges Entgelt in Höhe von 37,00 EUR inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer an.

  • Damit wir die Abfrage Ihres Punktestandes für Sie übernehmen können, benötigen wir folgende personenbezogene Angaben:

    - alle Vornamen

    - Nachname

    - ggf. Geburtsname (falls abweichend)

    - aktuelles Geburtsdatum

    - Geburtsort

    - aktuelle Anschrift

    - gültige E-Mail-Adresse

    - Ihre Unterschrift

    Die Unterschrift dient als formelle Bevollmächtigung zur Antragstellung und muss klar und eindeutig erfolgen. Eine unvollständige oder symbolische Unterschrift (z. B. nur ein Punkt, Strich oder Kreuz) ist nicht ausreichend.

     

    Wichtiger Hinweis:

    Bitte prüfen Sie vor dem Absenden, dass sämtliche Angaben korrekt, vollständig und wahrheitsgemäß sind. Unzutreffende oder fehlerhafte Angaben können die Bearbeitung durch das KBA verzögern oder unmöglich machen. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt datenschutzkonform.

  • Die Dauer der Abfrage richtet sich ausschließlich nach der Bearbeitungszeit des Kraftfahrt-Bundesamtes.

    - Regelfall: 2–3 Werktage

    - Einzelfälle: bis zu 21 Tage

     

    Sobald die Auskunft bei uns eingeht, wird sie ohne Verzögerung automatisiert per E-Mail als PDF-Dokument an Sie weitergeleitet. Eine postalische Zustellung erfolgt nicht.

  • Für die Übernahme der Antragstellung und die vollständige digitale Abwicklung fällt ein einmaliges Entgelt an.

    - 37,00 EUR inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer

    - Abrechnung erfolgt per Rechnung

    - Es entstehen keine weiteren oder versteckten Kosten

     

    Der Gesamtpreis wird Ihnen vor Abschluss des Auftrags transparent angezeigt.

    Hinweis:

    Die kostenfreie Beantragung direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt bleibt hiervon unberührt.

  • Durch die Nutzung unseres Online-Services entfällt für Sie der organisatorische Aufwand der eigenständigen Antragstellung.

    Insbesondere müssen Sie:

    - keinen Antrag postalisch versenden

    - keinen Identitätsnachweis beglaubigen lassen

    - keinen Personalausweis oder Reisepass einscannen

    - kein Kartenlesegerät oder eine aktivierte Online-Ausweisfunktion bereithalten

    - Digitale Übermittlung 

     

    Nach dem Absenden des Formulars ist kein weiteres Handeln erforderlich. Sie erhalten Ihre Auskunft nach Abschluss der Bearbeitung automatisch per E-Mail.

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