Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand) in nur wenigen Minuten, ohne Ausweis anfordern.

Über unseren Online-Service können Sie den Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister organisatorisch vorbereiten lassen. Wir erfassen Ihre Daten, erstellen eine Vollmacht und mandatieren für Sie eine Partnerkanzlei, die den Auskunftsantrag beim Kraftfahrt-Bundesamt stellt. Für 37 € inkl. MwSt. bereiten wir Ihre Daten und Vollmacht technisch vor, mandatieren für Sie unsere Partnerkanzlei und leiten die behördliche Auskunft nach Eingang digital an Sie weiter.

 

Die Abfrage erfolgt vollständig digital in einem einfachen Schritt – ganz bequem von zu Hause aus.

 

Ein Behördengang ist nicht erforderlich. Für die Nutzung unseres Services benötigen Sie weder einen Online-Ausweis noch das Einscannen Ihres Personalausweises. Wir sind keine staatliche Stelle und keine gemeinnützige Organisation, sondern ein privater Antragsservice, der in Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei tätig ist.

Jetzt Punktestand abfragen

Der Antrag wird sofort bearbeitet. Es gelten unsere AGB und Widerrufsbelehrung. Für nähere Informationen zur Datenverarbeitung, lesen Sie bitte unsere Transparenzerklärung.

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Ihre Auskunft aus dem Fahreignungsregister online beantragen – schnell, einfach und ortsunabhängig

1. Formular ausfüllen

Unser Antragsformular ist einfach und führt Sie durch alle notwendigen Angaben. Nachdem Sie Ihren Auszug aus dem Fahreignungsregister bestellt haben, bereiten wir Ihren Antrag in Zusammenarbeit mit der von Ihnen mandatierten Partnerkanzlei vor. Die Partnerkanzlei stellt den Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Wir haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer des KBA. Sie erhalten in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen eine Antwort per E-Mail. In Ausnahmefällen kann es bis zu 21 Tage dauern (Bearbeitungsdauer des KBA). Wir haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer des KBA. Punkte in Flensburg abfragen war noch nie so einfach. 

2. Bezahlen bequem per Rechnung

Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 37 EUR einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich per Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.

3. Digitale versand der Auskunft

Sobald die Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) nach Übermittlung durch das Kraftfahrt-Bundesamt über unsere Partnerkanzlei bei uns vorliegt, wird sie Ihnen per E-Mail weitergeleitet. Ein weiteres Zutun des Verbrauchers ist hierfür nicht erforderlich; die Zustellung erfolgt nach Eingang der Auskunft automatisch an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse.

4. Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, eine Auskunft über die im Fahreignungsregister gespeicherten Punkte kostenfrei direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt zu beantragen. Entsprechende Informationen hierzu sind auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes abrufbar. Auf dieser Webseite wird hingegen eine kostenpflichtige Dienstleistung angeboten, bei der wir die Abfrage der Punkte in Flensburg im Auftrag des Verbrauchers übernehmen.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten, die uns von Kunden regelmäßig gestellt werden. Kontaktiere uns bei weiteren Fragen...

  • Sie können Ihren Punktestand über den auf dieser Webseite angebotenen Online-Service beantragen. Hierzu füllen Sie das bereitgestellte Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus. Nach Eingang Ihrer Angaben bereiten wir Ihre Unterlagen (einschließlich Vollmacht) auf und übermitteln diese an die von Ihnen mandatierten Rechtsanwälte. Die Partnerkanzlei stellt auf dieser Grundlage den Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

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    Wir haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer des KBA. Sie erhalten in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen eine Antwort per E-Mail. In Ausnahmefällen kann es bis zu 21 Tage dauern (Bearbeitungsdauer des KBA).

    Für diesen Service fällt ein einmaliges Entgelt in Höhe von 37,00 EUR inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer an.

     

  • Damit wir die Abfrage Ihres Punktestandes für Sie übernehmen können, benötigen wir folgende personenbezogene Angaben:

    - alle Vornamen

    - Nachname

    - ggf. Geburtsname (falls abweichend)

    - aktuelles Geburtsdatum

    - Geburtsort

    - aktuelle Anschrift

    - gültige E-Mail-Adresse

    - Ihre Unterschrift

    Die Unterschrift dient als formelle Bevollmächtigung zur Antragstellung und muss klar und eindeutig erfolgen. Eine unvollständige oder symbolische Unterschrift (z. B. nur ein Punkt, Strich oder Kreuz) ist nicht ausreichend.

     

    Wichtiger Hinweis:

    Bitte prüfen Sie vor dem Absenden, dass sämtliche Angaben korrekt, vollständig und wahrheitsgemäß sind. Unzutreffende oder fehlerhafte Angaben können die Bearbeitung durch das KBA verzögern oder unmöglich machen. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt datenschutzkonform.

  • Die Dauer der Abfrage richtet sich ausschließlich nach der Bearbeitungszeit des Kraftfahrt-Bundesamtes.

    - Regelfall: 2–3 Werktage

    - Einzelfälle: bis zu 21 Tage

     

    Sobald die Auskunft bei uns eingeht, wird sie ohne Verzögerung automatisiert per E-Mail als PDF-Dokument an Sie weitergeleitet. Eine postalische Zustellung erfolgt nicht.

  • Für die technische und organisatorische Vorbereitung des Auskunftsantrags, die Mandatierung der Partnerkanzlei und die vollständige digitale Abwicklung fällt ein einmaliges Entgelt an.

    - 37,00 EUR inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer

    - Abrechnung erfolgt per Rechnung

    - Es entstehen keine weiteren oder versteckten Kosten

     

    Der Gesamtpreis wird Ihnen vor Abschluss des Auftrags transparent angezeigt.

    Hinweis:

    Die kostenfreie Beantragung direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt bleibt hiervon unberührt.

  • Durch die Nutzung unseres Online-Services entfällt für Sie der organisatorische Aufwand der eigenständigen Antragstellung.

    Insbesondere müssen Sie:

    - keinen Antrag postalisch versenden

    - keinen Identitätsnachweis beglaubigen lassen

    - keinen Personalausweis oder Reisepass einscannen

    - kein Kartenlesegerät oder eine aktivierte Online-Ausweisfunktion bereithalten

    - Digitale Übermittlung 

     

    Nach dem Absenden des Formulars ist kein weiteres Handeln erforderlich. Sie erhalten Ihre Auskunft nach Abschluss der Bearbeitung automatisch per E-Mail.

 

Disclaimer

*Preis (exkl. USt.): 31,09 €

(19 %) USt.: 5,91 €

Gesamtbetrag: 37,00 € inkl. MwSt.

 

Die rechtliche Bearbeitung und die Antragstellung beim Kraftfahrt-Bundesamt erfolgen durch die Partnerkanzlei. Wir übernehmen ausschließlich technische und organisatorische Unterstützungsleistungen (Datenaufnahme, Vollmachtserstellung, Mandatierung und Weiterleitung der Auskunft). Bitte beachten Sie: Die Entscheidung über die Erteilung der Auskunft und die Bearbeitungsdauer liegen ausschließlich beim Kraftfahrt-Bundesamt. Wir haben darauf keinen Einfluss und schulden keinen bestimmten Bearbeitungserfolg. Wir treten ausschließlich als privater Online-Dienstleister auf. Zur Vermeidung von Missverständnissen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass keinerlei institutionelle, rechtliche oder organisatorische Verbindung zum Kraftfahrt-Bundesamt besteht.

 

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